Entscheidungsgründe: I. 1. Der beschwerdeführenden Gesellschaft wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 30. November 1994, Z513.308/02-I5/94, der Auftrag gemäß §138 Abs1 Wasserrechtsgesetz 1959, BGBl. 215/1959, (WRG 1959), erteilt, "die unerlaubte Neuerung der bewilligungslosen Versickerung von Oberflächenwassern ..., die fallweise Ableitung von Abwässern aus der Vorreinigungsanlage ... sowie die bewilligungslose Ablage... mehr lesen...
Index: 81 Wasserrecht, Wasserbauten81/01 Wasserrechtsgesetz 1959
Norm: StGG Art5WRG 1959 §138 Abs1 lita
Leitsatz: Verletzung im Eigentumsrecht durch denkunmögliche Gesetzesanwendung
bei Erteilung eines wasserpolizeilichen Auftrags zur Beseitigung
bewilligungslos abgelagerter Abfälle ohne Prüfung der
wirtschaftlichen Zumutbarkeit und Adäquanz der angeordneten Maßnahme
Rechtssatz: Die Behörde hat §138 Abs1... mehr lesen...