Entscheidungen zu § 138 Abs. 1 WRG 1959

Verfassungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vfgh Erkenntnis 1996/6/11 B124/95

Entscheidungsgründe: I. 1. Der beschwerdeführenden Gesellschaft wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 30. November 1994, Z513.308/02-I5/94, der Auftrag gemäß §138 Abs1 Wasserrechtsgesetz 1959, BGBl. 215/1959, (WRG 1959), erteilt, "die unerlaubte Neuerung der bewilligungslosen Versickerung von Oberflächenwassern ..., die fallweise Ableitung von Abwässern aus der Vorreinigungsanlage ... sowie die bewilligungslose Ablage... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 11.06.1996

RS Vfgh 1996/6/11 B124/95

Index: 81 Wasserrecht, Wasserbauten81/01 Wasserrechtsgesetz 1959
Norm: StGG Art5WRG 1959 §138 Abs1 lita
Leitsatz: Verletzung im Eigentumsrecht durch denkunmögliche Gesetzesanwendung bei Erteilung eines wasserpolizeilichen Auftrags zur Beseitigung bewilligungslos abgelagerter Abfälle ohne Prüfung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit und Adäquanz der angeordneten Maßnahme
Rechtssatz: Die Behörde hat §138 Abs1... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 11.06.1996

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