Entscheidungsgründe: I. 1. Den Beschwerdeführern wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 23. August 1992, Z512.639/01-I 5/92, der Auftrag gemäß §138 Abs1 lita Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959) erteilt, "den gesetzmäßigen Zustand auf in ihrem Eigentum befindlichen ... Grundstücken durch Anhebung des Niveaus mit bodenständigem und sanitär einwandfreiem Material ... herzustellen", da sie einen bereits bestehenden "konsen... mehr lesen...
Index: 81 Wasserrecht, Wasserbauten81/01 Wasserrechtsgesetz 1959
Norm: StGG Art5WRG 1959 §138
Leitsatz: Verletzung im Eigentumsrecht durch die Erteilung eines
wasserpolizeilichen Auftrags an die Grundeigentümer ohne Prüfung
der wirtschaftlichen Zumutbarkeit und Adäquanz dieses Auftrags im
Hinblick auf die im öffentlichen Interesse gelegene Beseitigung
des konsenslosen Zustands
Rechtssatz: Auch unter Berü... mehr lesen...