Begründung: Gegenstand des Verfahrens ist die Zwangsversteigerung einer landwirtschaftlich genutzten Liegenschaft samt Wohn- und Wirtschaftsgebäuden. Nach den mit Beschluss des Erstgerichtes vom 1. 8. 1997 (ON 27) genehmigten Versteigerungsbedingungen sind vom Ersteher ohne Anrechnung auf das Meistbot die Dienstbarkeiten, Ausgedinge, Reallasten C-LNR 1, 3, 5, 6 und 24 zu übernehmen. Alle übrigen auf der zu versteigernden Liegenschaft eingetragenen Dienstbarkeiten, Ausgedinge u... mehr lesen...
Norm: EO §216 Abs1 IWRG §138 Abs4
Rechtssatz: Der Ersteher kann die Zuweisung von ihm aufgewendeter Kosten der Entfernung von Bauschutt nicht als Vorzugsposten erreichen, weil für Kosten der Ersatzvornahme nach § 138 Abs 4 WRG kein gesetzliches Pfandrecht vorgesehen ist. Hat der Ersteher nicht die Kosten für eine Ersatzvornahme, sondern von sich aus diese Aufwendungen für Entsorgungsarbeiten getätigt, so geht ein zugunsten der Behörde für die K... mehr lesen...