Entscheidungsgründe: Die klagende Versicherungsgesellschaft ist Haftpflichtversicherer jenes Architekten, der mit der Planung, Erarbeitung der Baugenehmigung sowie der Bauaufsicht für den Neubau eines Seniorenheims beauftragt war. Mit Bescheid des Bürgermeisters der beklagten Gemeinde vom 21. 4. 1999 wurde dem Bauwerber antragsgemäß die Baubewilligung zur Errichtung des Seniorenheims erteilt. Im Bescheid ist darauf hingewiesen, dass die vom Architekten erstellten Einreichpläne ein... mehr lesen...