Entscheidungen zu § 134 Abs. 5 WRG 1959

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2001/6/25 99/07/0183

Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich (LH) vom 15. März 1995 wurde der M Rohstoff-Aufbereitungs Gesellschaft m. b.H. (der mitbeteiligten Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens) gemäß § 29 des Abfallwirtschaftsgesetzes, BGBl. Nr. 325/1990 (AWG) die abfallwirtschaftsrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zur Inbetriebnahme einer näher umschriebenen Deponie für nicht gefährliche Abfälle auf Grundstücken der Katastralgemeinde N, Gemeinde K, erteilt. Als zu beh... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.06.2001

RS Vwgh 2001/6/25 99/07/0183

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §52;WRG 1959 §134 Abs4;WRG 1959 §134 Abs5;
Rechtssatz: Aus § 134 Abs 4 und Abs 5 WRG 1959 ergibt sich, dass der Nachweis der Dichtheit und Sickerwasserbeständigkeit der Wasserrechtsbehörde zu erbringen ist. Er ist in Form eines Befundes zu erbringen. Schlagworte Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Bes... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.06.2001

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