Entscheidungsgründe: Im Jahre 1961 legte die Generaldirektion der Österreichischen Bundesbahnen dem (damaligen) Bundesministerium für Verkehr und Elektrizitätswirtschaft einen umfangreichen Bauentwurf, der unter anderem die Errichtung eines Haltestellengebäudes und eines Gütermagazins in einer Kärntner Stadt beinhaltete, zur eisenbahnrechtlichen Behandlung vor. Das Ministerium übermittelte diesen Bauentwurf dem Landeshauptmann von Kärnten "zur Durchführung der Bauverhandlung gemä... mehr lesen...
Norm: AVG §13aEisbG §33WRG §32 Abs5WRG §127
Rechtssatz: Die zur Erteilung einer eisenbahnbaubehördlichen Genehmigung zuständige Behörde ist nicht verpflichtet, vor Erlassung eines Bewilligungsbescheids die Erteilung einer für das Bauvorhaben allenfalls nötigen wasserrechtlichen Bewilligung abzuwarten. Es besteht auch keine Manuduktionspflicht dahin, den Bauwerber zu einem Antrag auf wasserrechtliche Bewilligung anzuleiten. E... mehr lesen...