Norm: JN §1 CVIIIWRG §117 Abs1WRG §122ZPO §477 Z6 D6
Rechtssatz: Für das Begehren eines Privaten, dem die Wasserrechtsbehörde den Auftrag zu bestimmten Arbeiten erteilt hat, welche die durch eine einstweilige Verfügung von der Wasserrechtsbehörde Verpflichteten unterließen, letztere hätten ihm die aufgelaufenen Kosten zu ersetzen, ist der Rechtsweg zulässig. Entscheidungstexte 1 Ob 237/71 ... mehr lesen...