Entscheidungen zu § 12 Abs. 4 WRG 1959

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE OGH 2004/10/12 1Ob141/04y

Begründung: Mit Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 14. 7. 1971 wurde der Stadt Wien vorbehaltlich weiterer Detailprojektierungen die Entnahme von Grundwasser bis zu 742 l/sec aus dem Grundwasserstrom der Mitterndorfer Senke unter Einhaltung eines bestimmten Absenktrichters bewilligt. Mit weiterem Bescheid vom 2. 9. 1996 wurde der Stadt Wien für eine Konsensdauer von neunzig Jahren die wasserrechtliche Bewilligung für das mehrfach modifizierte Detailpro... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 12.10.2004

RS OGH 2004/10/12 1Ob141/04y

Norm: WRG §12 Abs4
Rechtssatz: Die gemäß § 12 Abs 4 WRG 1959 als Ausgleich der "Verschlechterung der Bodenbeschaffenheit" - ungeachtet der tatsächlichen Bodennutzung - gebührende angemessene Entschädigung ist an Hand eines ertragsbezogenen Maßstabs zu ermitteln: Sie ist primär nach dem durch die wahrscheinliche Minderung möglicher Ernteerträge eintretenden Gewinnentgang oder, falls sich ein solcher mangels verlässlicher Parameter nicht ermittel... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.10.2004

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