Mit Bescheid des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft vom 30. 10. 1968, Zl. 96 195/24-66 415/18, wurde das Kraftwerk W als bevorzugter Wasserbau erklärt. Mit Bescheid des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft vom 18. März 1970, Zl. 96 195/105- 39376/70, wurde der beklagten Partei auf Grund des den wasserrechtlichen Verhandlungen vom 10. bis 13. Juni und 16. Juni 1969 sowie vom 30. Juni bis 4. Juli 1969 vorgelegten Projektsentwurfes nach Maßgabe des in Abschnitt ... mehr lesen...
Norm: WRG §26WRG §100WRG §114WRG §115
Rechtssatz: Für die Bewilligung bevorzugter Wasserbauten (hier Kraftwerksbau) gelten die Sondervorschriften der §§ 114 f WRG. Entgegen den §§ 111, 117 Abs 2 WRG (Grabmayr-Rossmann aaO 527 f Anmerkung 1 zu § 111 WRG) zerfällt das wasserrechtsbehördliche Verfahren bei bevorzugten Wasserbauten in drei Abschnitte, in die Erklärung vom bevorzugten Wasserbau, in die Bewilligung des Bauvorhabens (Bewilligunsverfah... mehr lesen...