Der Beschwerdeführer hatte auf der Parzelle 1037 der Katastralgemeinde A, die im Bereich des Hochwasserabflusses der Salzach liegt und im Eigentum der Frau SM steht, eine Kiessortierungsanlage errichtet und betrieben. Die Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung hat mit Bescheid vom 15. Jänner 1946 hiefür die gewerbebehördliche Genehmigung erteilt. In dem Bescheide wurde darauf hingewiesen, dass die Grundeigentümerin seinerzeit der Verwaltung der Reichsautobahn die Kiesgewinnung an de... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §113 Abs1WRG 1959 §12
Rechtssatz: Die Zustimmung des Grundeigentümers ist allgemeine Voraussetzung für die Bewilligung einer über den Gemeingebrauch hinausgehenden Benützung des Bettes eines öffentlichen Gewässers zur Schottergewinnung. Das Fehlen der Zustimmung ist daher nicht als privatrechtliche Einwendung zu werten, die die Erteilung der wasserrechtlichen Bewillig... mehr lesen...