RS Vwgh 1950/5/25 1875/49

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Veröffentlicht am 25.05.1950
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §113 Abs1
WRG 1959 §12

Rechtssatz

Die Zustimmung des Grundeigentümers ist allgemeine Voraussetzung für die Bewilligung einer über den Gemeingebrauch hinausgehenden Benützung des Bettes eines öffentlichen Gewässers zur Schottergewinnung. Das Fehlen der Zustimmung ist daher nicht als privatrechtliche Einwendung zu werten, die die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung nicht verhindern würde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1950:1949001875.X00

Im RIS seit

25.06.2020

Zuletzt aktualisiert am

25.06.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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