Entscheidungen zu § 111a Abs. 2 WRG 1959

Verfassungsgerichtshof

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RS Vfgh 1992/1/8 B1101/91

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2/ WasserrechtWRG 1959 §111a Abs2
Rechtssatz: Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung würde nach Ansicht des Verfassungsgerichtshofes jede weitere behördliche Entscheidung über vorbehaltene Detailprojekte im Sinne des §111a Abs2 Satz 1 WRG hemmen. Nach Abwägung aller berührten Interessen war dem Antrag auf Zuerkennung de... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 08.01.1992

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