Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender entscheidungsrelevanter Sachverhalt: Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 4. Dezember 1995 wurde I.K. die wasserrechtliche Bewilligung zur Entnahme von maximal 0,08 l/s Wasser aus der bestehenden Drainageleitung oberhalb eines Teiches auf Grundstück Nr. 595/1, GB L. sowie zur Entnahme von maximal 0,5 l/s Wasser aus dem S.-Bach südlich des obgenannten Teic... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §102 Abs1 litb;WRG 1959 §108 Abs3;WRG 1959 §15 Abs1;
Rechtssatz: Die Verständigung des Fischereirevierausschusses soll diesen in die Lage versetzen, die für die Wahrung der Interessen der Fischerei erheblichen Gesichtspunkte zur Sprache zu bringen. Dem einzelnen Fischereiberechtigten steht aber kein Anspruch darauf zu, daß der Fischereirevierausschuß dem Verfahren zug... mehr lesen...