Entscheidungsgründe: I. Einleitung und Aufbau des Erkenntnisses: 1. Zusammenfassung: 1.1. Gegenstand des Genehmigungsverfahrens waren die von der Mitbeteiligten zur Errichtung und zum Betrieb beabsichtigen – vom Bundesverwaltungsgericht letztlich als getrennte Vorhaben nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (in Folge auch: „UVP-G 2000“) gesehen – Straßenbauvorhaben „Stadtstraße Aspern“ und „Anschlussstelle Seestadt Ost“. Gegen die von der Wiener Landesregierung für die V... mehr lesen...