Begründung: 1. Die Beschwerde bekämpft den Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 22. Dezember 1983, mit dem ein Projekt der österreichischen Donaukraftwerke AG gemäß §100 Abs2 WRG 1959 zum bevorzugten Wasserbau erklärt wurde. 2. Wie der VfGH bereits ausgesprochen hat (vgl. VfSlg. 6478/1971), wird durch die Erklärung eines Bauvorhabens zum bevorzugten Wasserbau noch nicht in Rechte jener Personen, die durch den Wasserbau berührt werden, eingegriffen, da m... mehr lesen...
Index: 81 Wasserrecht, Wasserbauten81/01 Wasserrechtsgesetz 1959
Norm: B-VG Art144 Abs1 / LegitimationVfGG §19 Abs3 Z2 lite idF BGBl 353/1981 WRG 1959 §100 Abs2WRG 1959 §102
Rechtssatz: WRG 1959; Erklärung zum bevorzugten Wasserbau gemäß §100 Abs2; keine Beschwerdelegitimation der Personen, die durch den Wasserbau berührt wurden Entscheidungstexte B 116/84 Entscheidu... mehr lesen...