Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §42;AVG §8;WRG 1959 §10 Abs4;WRG 1959 §107 Abs2;WRG 1959 §121 Abs1;WRG 1959 §9 Abs2;
Rechtssatz: Werden von einer Partei im wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren (hier: betreffend eine Fischteichanlage) keine Einwände gegen das eingereichte Projekt erhoben, so ist dies für den Fall, dass im Überprüfungsverfahren eine gegenüber der Bewilligung ni... mehr lesen...