IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg erkennt durch die Richterin Mag. Ulrike Seidel über die Beschwerde von AB AA, AF 28/1, AD AE, vertreten durch Rechtsanwältin AG, AJ 10, AH AI, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung (belangte Behörde) vom 28.10.2019, Zahl xxx, zu R e c h t: I. Die Beschwerde wird mit der Maßgabe als unbegründet abgewiesen, dass die verhängte Geldstrafe auf € 2.180,- (Ersatzfreiheitsstrafe 120 Stun... mehr lesen...