Das Verwaltungsgericht Wien fasst durch die Richterin Dr.in Oswald, LL.M. über den Antrag auf Verfahrenshilfe des Herrn A. B. auf Bewilligung der Verfahrenshilfe im vollem Umfang zur Erhebung einer ordentlichen Revision an den Verwaltungsgerichtshof gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Wien vom 4. März 2020, VGW-111/093/13053/2019-66, und gegen das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes Wien vom 4. März 2020, VGW-111/093/14614/2019-19, folgenden BESCHLUSS I. Gemäß § 61 Abs.... mehr lesen...