Norm: AHG §7AHG §11VwGG §51
Rechtssatz: Das durch § 11 AHG und die §§ 51 ff VwGG vorgesehene Verfahren bezieht sich nur auf solche Bescheide, deren Rechtswidrigkeit auf einem dem Schadenersatz angeblich begründenden Verschulden beruht. Es kann also ein die österreichischen Staatsbürgschaft (§ 7 AHG) der Klägerin feststellender Bescheid nicht beim VwGH auf seine Rechtmäßigkeit überprüft werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...