1 Der Revisionswerber ist italienischer Staatsangehöriger und war bis Dezember 2015 selbständig in Österreich erwerbstätig. Er unterhält eine Beziehung zu einer im Bundesgebiet aufhältigen ungarischen Staatsbürgerin. 2 Mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 25. April 2016 wurde über ihn wegen des Verbrechens des Suchtgifthandels sowie des Vergehens nach § 50 Abs. 1 Z 1 WaffG eine (unbedingte) dreijährige Freiheitsstrafe verhängt. Der Verurteilung lag zu... mehr lesen...
Zum Gang des Verwaltungsverfahrens wird auf das hg. Erkenntnis vom heutigen Tag zur Zl. Ra 2014/22/0020 verwiesen. Wie dort bereits ausgeführt wurde, enthielt der Bescheid der Österreichischen Botschaft Skopje vom 20. September 2013 die unrichtige Rechtsmittelbelehrung, dass gegen diesen Bescheid eine Berufung gemäß § 9 Abs. 1 FPG binnen zwei Wochen beim Unabhängigen Verwaltungssenat zulässig sei. Dieses Rechtsmittel erhob der Beschwerdeführer. Wie im zitierten Erkenntnis weiters darg... mehr lesen...
Rechtssatz: Für die Beurteilung des Wiedereinsetzungsantrages ist die Rechtslage zum Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides maßgeblich. Dies ergibt sich daraus, dass im Fall der Stattgebung des Antrages die Rechtsposition des Antragstellers so zu werten ist, als ob er fristgerecht die Beschwerde erhoben hätte. Gemäß § 46 Abs. 5 VwGG tritt nämlich durch die Bewilligung der Wiedereinsetzung das Verfahren in die Lage zurück, in der es sich vor dem Eintritt der Versäum... mehr lesen...
Im genannten Beschwerdeverfahren wurde dem Beschwerdeführer aufgetragen, binnen einer Woche die in dem von ihm vorgelegten Bescheid aufgezählten Beilagen ./A, ./B und ./C vorzulegen. Mit Beschluss vom 23. September 2002 erfolgte die Einstellung dieses Verfahrens, weil die Stellungnahme Beilage ./C nicht vorgelegt worden war. Dagegen richtet sich der vorliegende Antrag des seinerzeitigen Beschwerdeführers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Der Antragsteller bringt dar... mehr lesen...
Mit Berichterverfügung vom 30. Oktober 2002, 2002/08/0244-2, war dem Antragsteller die gegen den obzitierten Bescheid eingebrachte - zunächst an den Verfassungsgerichtshof gerichtete und von diesem mit Beschluss vom 7. Oktober 2002, B 1227/02, dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetretene - Beschwerde gemäß § 34 Abs. 2 VwGG zur Behebung einer Reihe von Mängeln zurückgestellt worden. Mit hg. Beschluss vom 17. Dezember 2002, 2002/08/0244-5, wurde das Verfahren über die ge... mehr lesen...