Entscheidungsgründe: I. 1. Durch ArtI Z19 des Gesetzes vom 30. September 1983, LGBl. für Wien 38, wurde §222 WAO derart geändert, daß der zum Abs2 gewordenen Vorschrift ein neuer Abs1 vorangestellt wurde, der wie folgt lautet: "Dem Magistratsdirektor als Vorsitzenden der Abgabenberufungskommission oder dem von ihm bestimmten Vertreter (§205) obliegt es, die Entscheidungen der Abgabenberufungskommission zu unterfertigen und im Beschwerdefall vor dem VfGH oder VwGH ohne Einholung ... mehr lesen...
Index: L3 FinanzrechtL3400 Abgabenordnung
Norm: B-VG Art10 Abs1 Z6B-VG Art136VwGG §36 Abs1VwGG §38 Abs2VwGG §59WAO §222 Abs1 idF LGBl 38/1983 Beachte Kundmachung am 1. September 1986, LGBl. für Wien 31/1986
Rechtssatz: WAO; in §222 Abs1 idF LGBl. 38/1983 enthaltene Vorschriften über prozeßrelevante Akte im verwaltungsgerichtlichen Verfahren - keine organisationsrechtliche Regelung der Vertretungsbefugni... mehr lesen...