Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der BF reiste illegal nach Österreich ein und stellte am 21.07.2015 einen Asylantrag, der mit Bescheid vom 13.09.2017 abgewiesen wurde, eine Rückkehrentscheidung erlassen und die Abschiebung für zulässig erklärt wurde. Die dagegen erhobene Beschwerde wurde mit Erkenntnis des BVwG vom 21.08.2019 als unbegründet abgewiesen. Der BF reiste darauf hin nach Deutschland aus, wo er einen weiteren Asylantrag stellte. Am 06.02.2020 wurde der BF nach Österre... mehr lesen...