Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich fasst durch Dr. Köchle als Einzelrichterin über die ordentliche Revision der Landeshauptfrau von Niederösterreich vom 16. März 2020 gegen das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Niederösterreich vom 31. Jänner 2020, LVwG-AV-754/001-2019, folgenden BESCHLUSS: Die Revision wird gemäß § 30a Abs. 1 des Verwaltungsgerichtshofgesetzes 1985, BGBl. Nr. 10/1985 idgF (VwGG) wegen Versäumung der Einbringungsfrist zurückgewiesen. ... mehr lesen...