Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: 1. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 19.05.2020, Zl. W170 2222486-1/26E, wurde die Beschwerde und der Vorlageantrag mit der Maßgabe abgewiesen, dass die Berechtigung des XXXX (in Folge: Revisionswerber) zur Ausübung des ärztlichen Berufes nicht mehr besteht und er aus der Ärzteliste zu streichen ist. Die Revision wurde gemäß Art 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz für nicht zulässig erklärt. Die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Am XXXX stellte XXXX (in der Folge der "Wiedereinsetzungswerber") einen Antrag auf internationalen Schutz. I.2. Mit Bescheid vom 06.01.2018 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl den Antrag des Wiedereinsetzungswerbers zur Gänze ab, erteilte ihm keinen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen, erließ gegen ihn eine Rückkehrentscheidung und stellte fest, dass seine Abschiebung nach Afghanistan zulässig sei und legte ei... mehr lesen...