Begründung: Das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 23. Bezirk, vom 16.10.1996, Zl MBA 23 - S 6630/96, hat folgenden
Spruch: Sie haben vom 15.4.1996 bis 22.5.1996 in Wien, K-gasse das Gewerbe: "Kleinhandel mit Waren aller Art unter Ausschluß jener Waren, deren Verkauf an eine besondere Bewilligung (Konzession) gebunden ist, unter Nachsicht von der Erbringung des Nachweises der Befähigung gemäß § 13 Abs 1 GewO 1859" ausgeübt, indem Sie in ihrem... mehr lesen...
Rechtssatz: Nur bei beschlußmäßiger Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde durch den VwGH treten die Folgen der aufschiebenden Wirkung ein und nicht schon bei der Antragstellung, der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. mehr lesen...