Entscheidungsgründe: 1.1.1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck vom 2. August 1982, Z San RB 96-1510-1982, wurden über J. S. wegen der Übertretung nach den §§1 und 7 der Verordnung des Bundesministers für Gesundheit und Umweltschutz vom 9. Mai 1974 über die gesundheitliche Überwachung von Personen, die mit ihrem Körper gewerbsmäßig Unzucht treiben, BGBl. 314/1974, gemäß §12 Abs2 Geschlechtskrankheitengesetz, StGBl. 152/1945, idgF eine Geldstrafe von tausend ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: StGG Art8VwGG §30 Abs2VwGG §30 Abs3
Rechtssatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; gesetzwidrige (fortdauernde) Anhaltung nach Zustellung einer Ausfertigung des Beschlusses des VwGH über die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung einer Beschwerde gemäß §30 Abs2 VwGG 1965 betreffend die Verhängung einer Primärarreststrafe ... mehr lesen...