Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich fasst durch seinen Richter Mag. Steinschnack über die Beschwerde der A S, vom 28.10.2018 gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde Alberndorf in der Riedmark vom 18.7.2018, Zl: Bau-1/01-2017/Si, betreffend einen Bauauftrag den BESCHLUSS I. Die Beschwerde wird als verspätet zurückgewiesen. II. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision unzulässig. Entscheidungsgründe: Zu Punkt I.: 1.1. Mit dem angefochten... mehr lesen...