Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "FMA" und auch "belangte Behörde") vom 10.11.2015 richtet sich an die XXXX (im Folgenden "Bank") und enthält folgenden
Spruch: "Die XXXX BANK Aktiengesellschaft ist ein konzessioniertes Kreditinstitut gemäß § 1 Abs. 1 Bankwesengesetz (BWG) mit der Geschäftsanschrift XXXX , XXXX mit einer Konzession unter anderem für das Einlagengeschäft und das Kreditgeschäft. Weiters ... mehr lesen...