Entscheidungen zu § 24 Abs. 4 VwGG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Beschluss 2020/1/21 Ra 2019/16/0218

1 Mit Erkenntnis vom 7. August 2019 wies das Bundesfinanzgericht Beschwerden der revisionswerbenden Kommanditgesellschaft (Revisionswerberin) gegen Bescheide des Zollamtes Wien betreffend Verbrauchsteuern und Säumniszuschläge als unbegründet ab. Dieses Erkenntnis wurde am Freitag, dem 9. August 2019, der Revisionswerberin zugestellt. 2 Mit Schriftsatz vom Freitag, dem 20. September 2019, brachte die Revisionswerberin am selben Tag beim Verwaltungsgerichtshof im elektronischen ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 21.01.2020

RS Vwgh 2020/1/21 Ra 2019/16/0218

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §24 Abs3VwGG §24 Abs4VwGG §25a Abs5VwGG §46 Abs1
Rechtssatz: Dass die Revision beim Bundesfinanzgericht einzubringen war (§ 25a Abs. 5 VwGG) und dafür die Möglichkeit des elektronischen Rechtsverkehrs nicht vorgesehen ist, musste dem Rechtsanwalt bewusst sein. Ebenso musste ihm bewusst sein, dass eine nicht im elektronischen Rechtsverkehr einzubringende Revision hands... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.01.2020

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