Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Erkenntnis vom 26.02.2019, Zl. W155 2120762-1/478E hat das Bundesverwaltungsgericht über die Beschwerden gegen die Genehmigung der 380 kV-Salzburgleitung entschieden, Auflagen teilweise im Sinne der Beschwerdevorbringen ergänzt bzw. abgeändert und die Beschwerden im Übrigen abgewiesen. Die Revision wurde für zulässig erklärt. 2. Mit Schriftsatz vom 24.07.2019 erhoben unter anderem die im
Spruch: genannten Personen (Revisionswerber) Revision g... mehr lesen...