Entscheidungsgründe: Der zwischen den Streitteilen abgeschlossene Elementar-Schadensversicherung zum Neubauwert für das Wohnhaus 4850 T*****, S*****straße *****, liegen die allgemeinen Bedingungen für die Sachversicherung (ABS 1972) sowie die Eigenheim-Versicherungsbedingungen zugrunde. Diese lauten auszugsweise: "Artikel 13: Zahlung der Entschädigung 1. Die Entschädigung ist zwei Wochen nach ihrer vollständigen Feststellung fällig, jedoch kann einen Monat nach Anzeige des S... mehr lesen...
Norm: EO §221EO §307VersVG 1993 §98
Rechtssatz: Eine nach § 98 VersVG verbotene Abtretung ist zwar nur den privilegierten Personen gegenüber wirksam, die Unpfändbarkeit der Entschädigungsforderung nach dem 3.Satz dieser Bestimmung kann aber auch der aus dem Versicherungsvertrag Begünstigte geltend machen. Unpfändbar wird die Entschädigungsforderung aber erst dann, wenn die Wiederherstellung des versicherten Gebäudes durch die begünstigten Perso... mehr lesen...
Norm: VersVG §97VersVG §98
Rechtssatz: Die Vorschriften über die Wiederherstellungsklausel gelten nur für Gebäude nicht aber für mitversicherte Fahrnisse. Entscheidungstexte 3 Ob 15/94 Entscheidungstext OGH 09.11.1994 3 Ob 15/94 Veröff: SZ 67/196 7 Ob 375/98t Entscheidungstext OGH 23.02.1999 7 Ob 375/98t Vgl; Beisa... mehr lesen...
Norm: VersVG §83VersVG §97VersVG §98
Rechtssatz: Sicherung des Wiederaufbaues durch Vereinbarung der Auszahlung der Versicherungssumme nach Maßgabe des Fortschrittes des Wiederaufbaues. Entscheidungstexte 1 Ob 391/32 Entscheidungstext OGH 13.04.1932 1 Ob 391/32 Veröff: SZ 14/93 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0... mehr lesen...