Entscheidungen zu § 94 VersVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE OGH 1999/6/11 4R112/99y

Entscheidungsgründe: Am 13.8.1994 ist das Wohn- und Gasthaus "H***** abgebrannt. Zu Gunsten des Brandobjektes hatte der Kläger bei der beklagten Partei eine Gebäudebündelversicherung abgeschlossen. Die beklagte Partei hat auf Grund dieser Versicherung folgende Zahlungen geleistet: Gebäudezeitwertentschädigung                        S 1,996.706,-- (bezahlt am 8.6.1995) Gebäuderestentschädigung                            S 2,559.815,-- (bezahlt am 17.11.1998) Abbruchskosten     ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 11.06.1999

RS OGH 1999/6/11 4R112/99y

Norm: VersVG §94
Rechtssatz: Die Verzinsung nach § 94 VersVG gilt für die gesamte Feuerversicherung; daher auch für die Neuwertversicherung, auch bei Wiederbeschaffungsklauseln. Entscheidungstexte 4 R 112/99y Entscheidungstext OLG Innsbruck 11.06.1999 4 R 112/99y European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLG0819:1999:RI0000082 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.06.1999

Entscheidungen 1-2 von 2