RS OGH 1999/6/11 4R112/99y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.06.1999
beobachten
merken

Norm

VersVG §94

Rechtssatz

Die Verzinsung nach § 94 VersVG gilt für die gesamte Feuerversicherung; daher auch für die Neuwertversicherung, auch bei Wiederbeschaffungsklauseln.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0819:1999:RI0000082

Im RIS seit

11.11.2010

Zuletzt aktualisiert am

14.12.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten