Norm: VersVG §86
Rechtssatz: Bei einer voll gedeckten Neuwertversicherung ist die Mehrwertsteuer dann ein Teil der Wiederbeschaffungskosten, wenn kein Anspruch auf Vorsteuerabzug oder Erstattung besteht, weil sie zur Beschaffung einer gleichwertigen Sache erforderlich ist. Entscheidungstexte 7 Ob 1041/93 Entscheidungstext OGH 23.02.1994 7 Ob 1041/93 Veröff: VersRdSch 1994,315 ... mehr lesen...
Norm: VersVG §12VersVG §64VersVG §86
Rechtssatz: Bei der Neuwertversicherung ist im Fall einer Teilbeschädigung der versicherten Sache für die Entschädigung der Aufwand maßgebend, der notwendig ist, um die Leistungsfähigkeit, Betriebssicherheit und Lebensdauer der Sache, die vor dem Schadensereignis bestanden, wiederherzustellen, wobei für die Teile, die bei der Reparatur ersetzt werden müssen, der volle Neuwert ohne Abzug zu berechnen ist. Ver... mehr lesen...