Norm: VersVG §6 Abs3 AVersVG §79
Rechtssatz: Kommt dem berechtigten Lenker die Stellung eines Mitversicherten hinsichtlich des Sachersatzinteresses zu, gilt für ihn auch § 79 VersVG, der auch dem (Mitversicherten) Versicherten die Beachtung der vereinbarten Obliegenheiten auferlegt. Entscheidungstexte 7 Ob 3/90 Entscheidungstext OGH 22.02.1990 7 Ob 3/90 Veröff: SZ 63/28 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei hat mit der beklagten Partei eine Verkehrshaftungsversicherung abgeschlossen, der die A*** B*** für die Versicherung von Transporten im gewerblichen Güterfernverkehr mit LKW (im folgenden nur AGB) zugrundeliegen. Gegenstand der Versicherung ist die Haftung des Versicherungsnehmers aus Verträgen über die entgeltliche Beförderung von Gütern mit eigenen Kraftfahrzeugen und die Haftung von Fremdunternehmern, soweit diese vom Versicherungsnehmer... mehr lesen...
Norm: AGB der Transportversicherung im gewerblichen Güterfernverkehr mit LKW Pkt1.5VersVG §79
Rechtssatz: Mitversicherte Fremdunternehmen sind dem Versicherungsnehmer gleichgestellt, soweit nach dem Versicherungsvertrag die Kenntnis oder das Verhalten des Versicherungsnehmers von rechtlicher Bedeutung ist. Subjektive Risikoausschlüsse, die in der Person des Mitversicherten liegen, sind jedoch, wie das Berufungsgericht richtig dargelegt hat, dem... mehr lesen...