RS OGH 1989/7/20 7Ob14/89

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Veröffentlicht am 20.07.1989
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Norm

AGB der Transportversicherung im gewerblichen Güterfernverkehr mit LKW Pkt1.5
VersVG §79

Rechtssatz

Mitversicherte Fremdunternehmen sind dem Versicherungsnehmer gleichgestellt, soweit nach dem Versicherungsvertrag die Kenntnis oder das Verhalten des Versicherungsnehmers von rechtlicher Bedeutung ist. Subjektive Risikoausschlüsse, die in der Person des Mitversicherten liegen, sind jedoch, wie das Berufungsgericht richtig dargelegt hat, dem Versicherungsnehmer nicht zuzurechnen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0080876

Dokumentnummer

JJR_19890720_OGH0002_0070OB00014_8900000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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