Begründung: Der Beklagte hat mit der Klägerin bezüglich des PKW Maserati polizeiliches Kennzeichen W 39.479 eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, der die allgemeinen Bedingungen für die Kasko- und Insassenunfallversicherung von Kraftfahrzeugen und Anhängern (F) zugrundeliegen. Das Fahrzeug hat der Beklagte mittels eines Leasingvertrages mit der Fa. G erworben. Der Versicherungsvertrag wurde daher zugunsten dieser Firma vinkuliert. In der Vinkulierungserklärung verpflichtete sich... mehr lesen...
Norm: AKIB Art8 IIIVersVG §51VersVG §68 Abs5
Rechtssatz: Die Stillegung des Fahrzeuges führt nicht automatisch zu einer Herabsetzung der Prämie oder der Versicherungssumme (vergleichbar mit § 95 VersVG). Entscheidungstexte 7 Ob 20/85 Entscheidungstext OGH 30.05.1985 7 Ob 20/85 Veröff: SZ 58/92 = RdW 1985,374 = VersR 1987,111 Schlagwor... mehr lesen...
Norm: AKIB Art9 IIIVersVG §51VersVG §68 Abs5
Rechtssatz: Im Falle eines erheblichen Wertverlustes des Fahrzeuges, der zu einer Überversicherung führt, steht auch dem Versicherungsnehmer das Recht nach § 51 Abs 1 VersVG zu. Entscheidungstexte 7 Ob 20/85 Entscheidungstext OGH 30.05.1985 7 Ob 20/85 Veröff: SZ 58/92 = RdW 1985,374 = VersR 1987,111 ... mehr lesen...
Norm: VersVG §51 Abs1VersVG §68 Abs5AKIB Art8 III
Rechtssatz: Die bloße polizeiliche Abmeldung eines unfallsbeschädigten Personenkraftwagens bewirkt für sich allein ebensowenig den gänzlichen Wegfall des versicherten Interesses in der Kaskoversicherung, wie die Abwicklung des Schadenfalles auf Totalschadensbasis. Entscheidungstexte 7 Ob 20/85 Entscheidungstext OGH 30.05.1985 7 O... mehr lesen...