Entscheidungsgründe: Der Beklagte war im Jahr 2000 bei der Holzbau Wo***** GesBR als Vorarbeiter beschäftigt; Martin W***** war dort als Zimmererlehrling im dritten Lehrjahr tätig. Im August 2000 wurde die Holzbau Wo***** GesBR beauftragt, das Altdach eines Hauses zu sanieren. Zu diesem Zweck waren zuerst die vorhandenen Ziegel und die alte Lattung zu entfernen, dann eine neue Kaltschalung aufzutragen und schließlich der Dachstuhl neu einzulatten. Der Beklagte und W***** (im Folge... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach der Rechtsprechung liegt grobe Fahrlässigkeit vor, wenn sich das Verhalten des Schädigers aus der Menge der sich auch für den Sorgsamsten nie ganz vermeidbaren Fahrlässigkeitshandlungen des täglichen Lebens als eine auffallende Sorglosigkeit heraushebt (VersRdSch 1989/168; 1994/330; SZ 61/280 ua). Dabei wird ein Verhalten vorausgesetzt, von dem der Handelnde wußte oder wissen mußte, daß es geeignet ist, den Eintrit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat hinsichtlich des Kraftfahrzeuges mit dem polizeilichen Kennzeichen V 66.109 bei der Beklagten eine Kaskoversicherung abgeschlossen. Mit diesem Fahrzeug hatte er am 8. November 1986 im Gemeindegebiet von Wolfurt einen Unfall, bei dem das Fahrzeug beschädigt wurde. Er verlangt mit der vorliegenden Klage Deckung aus der Kaskoversicherung. Die Beklagte wendet Leistungsfreiheit gemäß § 61 VersVG mit der Behauptung ein, der Kläger habe den Versicherun... mehr lesen...
Michael P lenkte am 5. November 1974 den bei der Beklagten haftpflichtversicherten LKW VW 21 seines Dienstgebers, des Sodawassererzeugers Hermann Sch., auf der Kirchschlager Bundesstraße. Bei Straßenkilometer 8.26 kam das Fahrzeug von der Fahrbahn ab und prallte schließlich gegen eine Mauer. Der im LKW mitfahrende, bei der Klägerin unfallversicherte Hermann F, der ebenfalls Dienstnehmer des Hermann Sch. war, wurde schwer verletzt. Die Klägerin anerkannte den Unfall als Arbeitsunfall g... mehr lesen...