Norm: VersVG §27VersVG §28
Rechtssatz: Nur als Rechtsfolge einer schuldhaften Verletzung der Anzeigepflicht des § 27 Abs 2 VersVG durch den Versicherungsnehmer kommt eine Leistungsfreiheit des Versicherers bei Vorliegen der im § 28 VersVG normierten Voraussetzungen in Betracht. Entscheidungstexte 7 Ob 11/81 Entscheidungstext OGH 14.05.1981 7 Ob 11/81 ... mehr lesen...
Sämtliche Instanzen wiesen das Begehren auf Auszahlung einer Lebensversicherung ab. Rechtliche Beurteilung Entscheidungsgründe: des Obersten Gerichtshofes: Nach den vom Berufungsgericht übernommenen Feststellungen des Erstgerichtes hat der Gatte der Klägerin am 4. Oktober 1942 den Versicherungsantrag gestellt. Am 19. Oktober 1942 hat der Arzt einen Darmkatarrh festgestellt. Derselbe Arzt hat zwei Tage später, am 21. Oktober 1942, für die beklagte Partei die ve... mehr lesen...
Norm: VersVG §16VersVG §28VersVG §29VersVG §164
Rechtssatz: Nach der ärztlichen Untersuchung vor der Annahme des Antrages auf Abschluß eines Lebensversicherungsvertrages auftretende erhebliche Erkrankungen sind dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen, widrigenfalls der Versicherer, auch wenn er inzwischen den Antrag angenommen hat und der Versicherungsschein eingelöst worden ist, leistungsfrei ist, wenn der Versicherungsfall später als einen Mo... mehr lesen...