Begründung: Die Klägerin (als Mitversicherte) und deren Ehemann Erich L***** (als Versicherungsnehmer) haben am 1. 3. 1992 bei der Beklagten eine Lebensversicherung abgeschlossen, der die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Lebensversicherungen (AVB) der Beklagten zugrundeliegen, die ua folgende Bestimmungen enthalten: § 7 Verletzung der Anzeigepflicht: Paragraph 7, Verletzung der Anzeigepflicht: (1) Hat der Versicherungsnehmer oder der Versicherte bei Abschluss, Änderung o... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 9. 2. 1944 geborene Klägerin, die bis zum Jahr 2000 als Zahnärztin tätig war, hatte ab 14. 12. 1998 bei der Beklagten eine Betriebsunterbrechungsversicherung mit einer Jahressumme von S 2,880.000,-- (EUR 209.297,76), ds S 8.000,-- (EUR 581,38) pro Tag, abgeschlossen. Dem Versicherungsvertrag wurden die Allgemeinen Bedingungen für die Betriebsunterbrechungs-Versicherung von Ärzten (ABU 1996) zugrundegelegt, die ua folgende Bestimmung aufweisen: Art 9 Ar... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger und seine Ehefrau Monika H***** stellten am 4. 5. 1998 an die Beklagte einen Antrag auf Abschluss einer Lebensversicherung. Christian K*****, der mit dem Ehepaar seit mehr als 10 Jahren gut bekannt war, war zum Zeitpunkt der Aufnahme des Antrages "Generalagent" der Beklagten. Eine Vollmachtsbeschränkung lag nicht vor. Christian K***** wickelte sämtliche Versicherungsangelegenheiten des Ehepaars ab. Er erschien am 4. 5. 1998 mit einem unausgefüllten Gesundheits... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Aufgrund des Antrages des Klägers vom 9. 3. 1995 und der von der beklagten Versicherung am 23. 3. 1995 erfolgten Polizzierung kam es zwischen den Streitteilen zum Abschluss eines Er- und Ablebensversicherungsvertrages mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung zur Polizzen- Nr 835816213. Als Versicherungsbeginn war der 1. 3. 1995, der Versicherungsablauf mit 1. 3. 2020 (im Berufungsurteil unrichtig: 2040) vereinbart. Diesem Versicherungsvertrag lagen die Bes... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Für eine schuldhafte Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten genügt leichte Fahrlässigkeit (JBl 1993, 460; RS0080572). Die Beweislast für mangelndes Verschulden an der Verletzung der vorvertraglichen Aufklärungspflicht trifft den Versicherungsnehmer (VR 1991, 201/238). Die verschuldete Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten durch den Versicherten berechtigt den Versicherer nur zum Vertragsrücktritt - wie er h... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 2.12.1986 beantragte der Kläger bei der Beklagte den Abschluß einer Krankenversicherung. Die Frage des Versicherungsvertreters nach Vorerkrankungen (Spitalsaufenthalten) beantwortete der Kläger, der damals der deutschen Sprache so weit mächtig war, daß man mit ihm reden konnte, dahin, daß er einmal 9 Tage lang im LKH Villach mit einer Bauchgrippe gelegen sei. Seither habe er keinerlei Beschwerden, er müsse auch keine Tabletten mehr nehmen. Tatsächlich war d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Auf Grund des schriftlichen Antrages vom 10.10.1961 kam es zum Abschluß eines Vertrages zwischen den Streitteilen betreffend "Privat-Patienten-Vorsorge", Polizzen-Nr.180-010068, dem die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankenversicherung zugrundeliegen. § 9 Abs 1 dieser Versicherungsbedingungen lautet: "Hat der Versicherungsnehmer oder eine versicherte Person beim Abschluß, bei einer Änderung oder bei der Wiederinkraftsetzung der Versicherung die ... mehr lesen...