Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Frank M*****, vertreten durch Vogl Rechtsanwalt GmbH in Feldkirch, gegen die beklagte Partei G***** Aktiengesellschaft, *****, vertreten durch Dr. Wolfgang Hirsch und Dr. Ursula Leissing, Recht... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger, ein Zahnarzt, der seine Praxis wegen eines Leitungswasserschadens und zweier Erkrankungen vorübergehend geschlossen hatte, macht Ansprüche aus einer mit der Beklagten abgeschlossenen Betriebsunterbrechungsversicherung geltend. Das Berufungsgericht änderte die klagsstattgebende Entscheidung der ersten Instanz im Sinne einer Klagsabweisung mit der
Begründung: ab, die Vertragsanfechtung der Beklagten wegen Arglist (§ 22 VersVG) sei berechtigt. Der Kläger habe ... mehr lesen...
Norm: ABGB §870 CIIIABGB §871 AVersVG §16VersVG §17VersVG §22
Rechtssatz: Für den Bereich der Verletzung der vor-vertraglichen Anzeigepflicht wurden den Bestimmungen des ABGB über die Irrtumsanfechtungen durch die speziellen Normen des Versicherungsrechtes derogiert. Entscheidungstexte 7 Ob 76/76 Entscheidungstext OGH 13.01.1977 7 Ob 76/76 Veröff: VersR 1978,954 ... mehr lesen...
Norm: VersVG §22
Rechtssatz: Zum Begriff der Arglist im Sinne des § 22 VersVG. Entscheidungstexte 3 Ob 29/58 Entscheidungstext OGH 14.03.1958 3 Ob 29/58 Veröff: EvBl 1958/237 S 387 = VersSlg 107 = VersR 1959,408 7 Ob 253/05i Entscheidungstext OGH 09.11.2005 7 Ob 253/05i Auch; Beisatz: § 21 VersVG kann im Falle der erfolgreichen A... mehr lesen...
Norm: ABGB §870 CIIIVersVG §22
Rechtssatz: Auch bei der Anfechtung eines Versicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung hat der Versicherer die volle Beweislast dafür, dass der Versicherungsnehmer ihn in unlauterer Weise durch seine unrichtigen Angaben zur Annahme des Versicherungsvertrages bestimmen wollte. Es besteht kein allgemeiner Erfahrungssatz, dass ein Versicherungsnehmer, der Antragsfragen bewusst unrichtig beantwortet, regelmäßig ... mehr lesen...