Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Mitversicherte der von ihrer Mutter mit der beklagten Partei abgeschlossenen Krankenversicherung. Dem Versicherungsvertrag liegen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Spitalgeldversicherung (im folgenden AVB) zugrunde. Eine Spitalbehandlung im Sinne der AVB ist die medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung in sanitätsbehördlich genehmigten Krankenanstalten, sofern diese ständig ärztliche Anwesenheit vorsehen, über ausreichende... mehr lesen...