Entscheidungsgründe: Am 3. 6. 1992 ereignete sich in Tschechien (damals noch Tschechoslowakei) ein Verkehrsunfall, an welchem eine tschechische Lenkerin mit einem vom Beklagten gehaltenen PKW, der ein österreichisches amtliches Kennzeichen hatte, und ein schwedischer Staatsbürger als Lenker eines in Tschechien zugelassenen PKWs Volvo beteiligt waren. Der Schadensfall wurde über ein tschechisches Versicherungsunternehmen abgewickelt, das dem Eigentümer des PKWs Volvo einen Schaden ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte verschuldete am 12. 11. 1994 in Wien einen Verkehrsunfall mit dem bei der Klägerin haftpflichtversicherten PKW und einem von Peter K***** gelenkten PKW, bei dem beide Fahrzeuge total beschädigt und der zweitgenannte Lenker auch leicht verletzt wurden. Nach diesem Unfall fuhr der Beklagte weiter, ohne mit dem Unfallgegner Kontakt aufzunehmen. Erst am Tag nach dem Unfall meldete er den Unfall bei der Polizei. Ob der Beklagte alkoholisiert war, war... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte verschuldete am 20. 6. 1992 als Lenker seines bei der klagenden Partei haftpflicht- und kaskoversicherten PKW einen Verkehrsunfall. Die Klägerin hat den geschädigten Dritten berechtigte Ansprüche in Höhe von S 159.344,10 aus der Haftpflichtversicherung ersetzt. Mit ihrer auf § 6 Abs 2 und 3 AKHB gestützten, am 6. 6. 1995 beim Erstgericht eingelangten Regressklage begehrte sie vom Beklagten S 100.000,-- mit der
Begründung: , er sei zum Unfallsze... mehr lesen...