Norm: VersVG §158 Abs2
Rechtssatz: Bei Beurteilung der Frage, ob die Monatsfrist des § 158 Abs 2 VersVG gewahrt wurde, ist auf den Zeitpunkt der ersten Entschädigungszahlung abzustellen, weil bereits mit dieser das Anerkenntnis des Versicherers dokumentiert wurde. Entscheidungstexte 7 Ob 1042/94 Entscheidungstext OGH 08.02.1995 7 Ob 1042/94 ... mehr lesen...