Begründung: Über das Vermögen der beklagten Partei wurde mit Beschluß des Amtsgerichtes Schwelm vom 30. 4. 1998 der Konkurs eröffnet. Mit der am 24. 12. 1998 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrt die klagende Partei die Zahlung von S 601.765,53 sowie die Feststellung, daß die beklagte Partei verpflichtet sei, ihr ihre künftigen Pflichtaufwendungen an Karl P***** und Friedrich D***** wegen des Unfalles vom 17. 8. 1993 im Betrieb der B***** GmbH insoweit zu ersetzen, als i... mehr lesen...