Die Klägerin wurde am 9. September 1977 aus Verschulden ihres Ehemannes als Insassin eines von ihm gelenkten PKW verletzt. Sie begehrt vom beklagten Haftpflichtversicherer Schadenersatz. Das Erstgericht sprach der Klägerin 104 181.70 S zu, worin das begehrte Schmerzengeld von 100 000 S ohne Mitverschuldenskürzung enthalten ist, und wies nur ein Mehrbegehren von 9400 S an Pflegekosten für das Kleinkind der Klägerin mangels eines Nachweises dieser Auslagen ab. Das Berufungsgericht gab d... mehr lesen...