Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Eva A***** , vertreten durch Kraft & Winternitz, Rechtsanwälte-Gesellschaft mbH in Wien, gegen die beklagte Partei H*****, vertreten durch Schneider & Schneider Re... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin kaufte in ständiger Geschäftsbeziehung seit Oktober 1993 von der Firma G***** Austria Fernsehgeräte und Videorecorder, die sie im Rahmen eines Bartageschäftes in Russland an die Kohlemine R***** weiter veräußerte. Nach den vereinbarten Lieferbedingungen hatte die Firma G***** den Transport zum Bestimmungsort auf Kosten der Klägerin zu veranlassen und schloss zu ihren Gunsten Transportversicherungen mit der beklagten Versicherungsgesellschaft ab.... mehr lesen...
Norm: AÖTB 1988 idF 1992 §8 Abs1VersVG §131
Rechtssatz: Für die Leistungsfreiheit des Versicherers gemäß § 8 Abs 1 AÖTB 1988 ist in teilweiser Abänderung des § 131 VersVG grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers bzw Versicherten erforderlich. Entscheidungstexte 7 Ob 52/00y Entscheidungstext OGH 22.11.2000 7 Ob 52/00y 7 Ob 22/0... mehr lesen...