Norm: VersVG §101
Rechtssatz: § 101 VersVG bietet nach seinem eigenen und nach dem Inhalt der mit ihm zusammenhängenden Vorschriften dieses Gesetzes keinen Anhaltspunkt dafür, daß er nicht nur auf den Schutz des Hypothekargläubigers abgestellt ist. Da § 101 VersVG somit nur den Schutz der Interessen des Hypothekargläubigers, nicht der des Versicherungsnehmers (Versicherten) bezweckt, kann der Versicherungsnehmer selbst aus der Unterlassung der... mehr lesen...
Norm: ABGB §1393 AEO §294 KKO §1VersVG §97VersVG §100VersVG §101
Rechtssatz: Nach Abgabe der Wiederherstellungserklärung durch den Versicherungsnehmer ist die Entschädigungsumme der Exekution entzogen und eine Abtretung ungültig. Entscheidungstexte 1 Ob 521/37 Entscheidungstext OGH 25.05.1937 1 Ob 521/37 SZ 19/170 5 Ob 528/79 En... mehr lesen...