Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind37/02 Kreditwesen57/01 Versicherungsaufsicht
Norm: VAG 1931 §112 Abs1;VAG 1931 §115 Abs1;VAG 1931 §81;
Rechtssatz: Der Umfang der Aufsichtstätigkeit über den Geschäftsbetrieb einer Bausparkasse ist auf die Zwecke dieses konkreten, dem Wirtschaftsaufsichtsrecht zugehörigen Gesetzes eingeschränkt. Nicht jede Gesetzwidrigkeit rechtfertigt als... mehr lesen...