RS Vwgh 1989/7/14 86/17/0177

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Veröffentlicht am 14.07.1989
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Index

yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
37/02 Kreditwesen
57/01 Versicherungsaufsicht

Norm

VAG 1931 §112 Abs1;
VAG 1931 §115 Abs1;
VAG 1931 §81;

Rechtssatz

Der Umfang der Aufsichtstätigkeit über den Geschäftsbetrieb einer Bausparkasse ist auf die Zwecke dieses konkreten, dem Wirtschaftsaufsichtsrecht zugehörigen Gesetzes eingeschränkt. Nicht jede Gesetzwidrigkeit rechtfertigt als solche schon bausparkassenaufsichtsrechtliche Maßnahmen, vielmehr ist stets der Zusammenhang zu den gesetzlichen Aufgaben und vornehmlich zur aufsichtsbehördlichen Aufgabe, die Belange der Bausparer zu wahren, maßgebend.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1986170177.X03

Im RIS seit

14.07.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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